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SCHUTZ FÜR BAUMEISTER

Versicherungspflicht für das Baumeistergewerbe

Das Errichten von Bauwerken sowie die damit verbundenen Bautätigkeiten sind mit besonderen Gefahren verbunden. Zur Absicherung dennoch verursachter Schäden wurde im Jahre 2012 auch eine Haftpflichtversicherung für das Baumeistergewerbe einschließlich der dem Baumeistergewerbe entstammenden Teilgewerbe eingeführt.

  • Die Versicherungspflicht trifft alle Gewerbetreibenden, die das Baumeistergewerbe oder einen Teilbereich des Baumeistergewerbes ausüben. Namentlich umfasst dies folgende Befugnisse: Baumeister (auch solche, die ihre Gewerbeberechtigung z. B. auf Planung, Berechnung, Bauleitung eingeschränkt haben); Maurermeister; Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf … (z. B. Erdbau, ausführende Tätigkeiten, Betonbohren und -schneiden).
  • Die Versicherungsdeckung muss je nach jährlichem Umsatz (§ 221 Abs 2 Z 2 iVm § 221 Abs 4 UGB) entweder mindestens € 1 Mio. oder mindestens € 5 Mio. pro Schadensfall betragen. Hierbei darf ein Selbstbehalt von höchstens 5% dieser Summen pro Schadensfall vereinbart werden.
  • Die Wirtschaftskammer, Bundesinnung Bau, hat mit CONSULTOR eine Rahmenvereinbarung zur Abdeckung der Pflichtversicherung erarbeitet. Die Rahmenvereinbarung, die zwischen der WIENER STÄDTISCHEN als führender Versicherer und ALLIANZ als beteiligter Versicherer, der WKO/Bundesinnung Bau sowie CONSULTOR abgeschlossen wurde, bietet den wohl umfangreichsten Versicherungsschutz für den Baumeister im Dienstleistungsbereich auf dem Markt.
  • CONSULTOR ist Inhaber umfangreicher Vollmachten, auch zur Schadenregulierung.

Der Versicherungsschutz im Überblick und Marktvergleich

  • Risikogerechte Versicherungssummen von € 1 Mio. bis € 3 Mio.
  • Exakte Anpassung des Versicherungsschutzes an das Berufsbild des planenden Baumeisters
  • Keine Indexanpassung
  • 30% Rabatt für Berufseinsteiger oder bei 5-jähriger Schadenfreiheit
  • Freie Anwaltswahl im Versicherungsfall
  • Konsultationsmechanismus bei Nichtannahme von Risiken
  • Sondertarifierung von mehr als 100% der Prämien
  • Kündigungen
  • Deckungsstreitigkeiten: unbegrenzte Nachdeckung bei Endigung der Gewerbeberechtigung, unbegrenzte Vordeckung, Europadeckung, Versicherungsschutz bei Überschreitung von Voranschlägen aufgrund Baumängeln oder -schäden etc.
  • Darüber hinaus bietet CONSULTOR auch für das ausführende Bauunternehmen und Teilgewerbe umfangreichen Versicherungsschutz an.

Bauwesenversicherung

  • Die Bauwesenversicherung stellt eine sinnvolle Ergänzung zum Schutz gegen unvorhergesehen eintretende Sachschäden an der eigenen Bauleistung. Sie kann vom Bauherrn und vom ausführenden Bauunternehmer genutzt werden. Die Versicherung bezieht sich je nach Vereinbarung sowohl auf Schäden, die der Bauunternehmer zu tragen hat (insbesondere nach der Gefahrtragung der ÖNORM B2110), als auch auf jene Schäden, die zu Lasten des Auftraggebers gehen. Für die Leistungspflicht der Bauwesenversicherung ist es unerheblich, ob der Verursacher eindeutig zu identifizieren ist. Als Ihr kompetenter Spezialist für Versicherungsschutz rund um den Bau bietet CONSULTOR die maßgeschneiderte Bauwesenversicherung an.
  • Die Expertise von CONSULTOR begleitet Sie bei der Vielzahl von Risiken bei einem Bauprojekt unter anderem auch der Bauwesenversicherung als sinnvolle Ergänzung zu einer Betriebs- oder Bauherrenhaftpflichtversicherung.
  • Die Versicherung bezieht sich je nach Vereinbarung sowohl auf Schäden, die der Bauunternehmer zu tragen hat (insbesondere nach der Gefahrtragung der ÖNORM B2110), als auch auf jene Schäden, die zu Lasten des Auftraggebers gehen.
  • Für die Leistungspflicht der Bauwesenversicherung ist es unerheblich, ob der Verursacher eindeutig zu identifizieren ist.
  • Als Ihr kompetenter Spezialist für Versicherungsschutz rund um den Bau bietet CONSULTOR für Bauherrn die maßgeschneiderte Bau-Kombi-Versicherung an.

 

Technische Büros

  • Der Berechtigungsumfang umfasst die Beratung, die Verfassung von Plänen, Berechnungen und Studien, die Durchführung von Untersuchungen, Überprüfungen und Messungen, die Ausarbeitung von Projekten, die Überwachung der Ausführung von Projekten, die Abnahme von Projekten und die Prüfung der projektgemäßen Ausführung einschließlich der Prüfung der projektbezogenen Rechnungen
  • Ingenieurbüros sind einem erheblichen Haftungsrisiko ausgesetzt. Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung wird dringend empfohlen.